Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Bundesfinanzhof

Dämmung steuerlich absetzbar?

Ein Hauseigentümer kann die Ausgaben für die Sanierung einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Doch wie sieht es aus, wenn Eigentümer und Mieter im selben Haus wohnen und möglicherweise beide von den durchgeführten Arbeiten profitieren? Ein Ehepaar aus Niedersachsen beschloss, an seiner Immobilie eine aufwendige Renovierung durchführen zu lassen. Unter anderem ging es dabei um eine verbesserte Wärmedämmung am Giebelbereich im Dachgeschoss. Dieser Effekt wurde durch die Anbringung von Sperrholz- und Dämmplatten erreicht. Diese Arbeiten kosteten insgesamt rund 15000 Euro. Die Steuerzahler machten den gesamten Betrag als Werbungskosten geltend, was aber das zuständige Finanzamt nicht akzeptieren wollte. Nur 6000 Euro seien anrechenbar. Für den Rest müssten die Eigentümer aufkommen, da sie schließlich 60 Prozent der Wohnfläche des gesamten Hauses selbst nutzten. Der anschließende Streit zwischen Steuerzahlern und Fiskus durchlief zwei Gerichtsinstanzen. Das Urteil: Die Richter des Bundesfinanzhofs machten deutlich, dass in diesem Fall zwischen dem vermieteten und dem selbstgenutzten Teil des Hauses getrennt werden könne. Sie entschieden, dass die Ausgaben für die Dämmung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar seien. Die Arbeiten an der Fassade könnten ausschließlich der Mietwohnung im Dachgeschoss zugeschrieben werden – selbst dann, wenn dadurch auch ein gewisser Schutz für das gesamte Gebäude bewirkt werde. „Es kann keinen Unterschied machen“, urteilten die Richter, „ob die entsprechenden Maßnahmen innerhalb oder außerhalb de ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen