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Vergütung von selbst genutztem Solarstrom

Vom Dach in die Steckdose

Der Gesetzgeber hat im EEG 2009 eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom (vgl. § 33 Abs. 2) für Neuanlagen eingeführt. Diese wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage genutzt wird. Die Vergütung beträgt 25,01 ct/kWh im Jahr 2009 und unterliegt entsprechend der normalen Einspeisevergütung der jährlichen Degression. PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 ans Netz gegangen sind, können diese Option nicht wählen. Der Gesetzgeber möchte mit der Eigenverbrauchsvergütung einen Anreiz zur dezentralen Nutzung von PV-Strom setzen und die Kosten des EEG-Vergütungssystems insgesamt reduzieren. Wie berechnet sich die Vergütung beim Eigenverbrauch? Da der selbst genutzte Solarstrom den Bezug von Haushaltsstrom (derzeit im Durchschnitt etwa 20ct/kWh) in gleicher Menge ersetzt, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Zusatzbonus gegenüber der Volleinspeisung. Dieser Bonus dürfte im ersten Jahr im Bereich von etwa 2 ct/kWh liegen (Abb. 1 ). Bei dieser Betrachtung hat der Gesetzgeber die auf den Strompreis erhobene Umsatzsteuer jedoch noch nicht berücksichtigt, sodass der „Bonus“ bei Anlagen, die in 2009 in Betrieb gehen, gegebenenfalls in den ersten Jahren niedriger ausfallen könnte. Mit steigenden Preisen für konventionellen Strom wird sich dieser Vorteil in den nächsten Jahren noch erhöhen. Der Gegenwert des eingesparten Stroms, der auf die Eigenverbrauchsvergütung addiert werden kann, wird mit steigenden Verbraucherstrompreisen immer größer. Wer kann die Eigenve ...

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