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Energieberatung für Industrie und Gewerbe

Fragen zur geförderten Energieeffizienzberatung

Gegenstand der Förderung Können Beratungszuschüsse auch für gewerblich genutzte Gebäude beantragt werden, wenn sie erweitert oder neu gebaut werden? Grundsätzlich kann eine Beratung zu gewerblichen Erweiterungsinvestitionen oder zum Neubau einer Gewerbeimmobilie nur unter der Voraussetzung gefördert werden, dass das Unternehmen an diesem Ort bereits besteht (Erweiterungsbau), eine energetische Analyse des gesamten bestehenden Betriebs durchgeführt wird und alle übrigen Kriterien der Richtlinie über die Förderung von Energieeffizienzberatungen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU erfüllt werden. Können Beratungszuschüsse auch beantragt werden, wenn sich die Räumlichkeiten des zu untersuchenden Betriebes in einem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude befinden? Nur wenn das Gebäude überwiegend gewerblich genutzt wird, ist die energetische Untersuchung des Gebäudes nach DIN 18599 in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen. Wenn das Gebäude überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzt wird, ist eine Förderung über die „Energieeffizienzberatung“ grundsätzlich nicht möglich. Kann im Zuge der Beratung auch die Ausstellung eines Energieausweises nach EnEV 2007 gefördert werden? Nein. Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausstellung eines ­Energieausweises anfallen, sind nicht förderfähig. Begründung: Nach dem Bundeshaushaltsrecht können gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen grundsätzlich nicht gefördert werden. Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises trägt somit vollständig das Unternehmen. Dies schließt nicht ...

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