Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort, um weitere Kontinuität in den Markt zu bringen. Dies hat das Bundesumweltministerium (BMU) bekannt gegeben. Für künftige Neubauten wird die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau allerdings gesenkt. Neubauten müssen nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1. Januar 2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb, so das BMU, werden für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze um 25 Prozent reduziert. Allerdings kann die Bonusförderung im Neubau in voller Höhe erfolgen. Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Mio. Euro zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt bereit.