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Energiesparberatung vor Ort

Neue Richtlinie

Jetzt auch Energieausweise integrierbar Die im Herbst 2006 gekürzten Fördersätze bremsten den Aufwärtstrend der Antragszahlen im BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung deutlich. Um das Interesse für umfassende, neutrale Energieberatungen anzukurbeln, wurde nun zum 1. Mai 2008 die Richtlinie geändert. Die Förderbeträge wurden deutlich erhöht sowie zusätzliche Bonusbeträge für Stromsparhinweise und thermografische Untersuchungen integriert. Überraschende Neuerung: Wird ein Energieausweis mit einem Vor-Ort-Beratungsbericht erstellt, ist dies nicht mehr förderschädlich. Obwohl gesetzlich Vorgeschriebenes normalerweise nicht gefördert werden darf, gilt dies sowohl für freiwillige wie auch verpflichtend zu erstellende Energieausweise. Die Fördertöpfe sind nach Aussagen des BAFA auch für steigende Antragszahlen ausreichend gefüllt. Unverändert bleibt, wer antragsberechtigt ist und wer die geförderte Energiesparberatung in Anspruch nehmen kann. Der Gebäudekreis, der für eine förderfähige Beratung in Frage kommt, wurde erweitert. Bisher mussten die Gebäude älter als 1984 (alte Bundesländer) bzw. 1989 (neue Bundesländer) sein. Nun gilt generell die Voraussetzung, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht zu mehr als 50 Prozent erweitert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden. Anteilige Förderung Der Zuschuss für die Energiesparbe ...

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