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Kühlung von Wohngebäuden — energetischer Nachweis

Bewertungsproblem

Wenn man in Deutschland über die Gebäudetechnik in Wohngebäuden spricht, dann ist noch in vielen Köpfen die Vorstellung verankert, dass eine ausreichende Heizung das Maß aller Dinge ist. Darunter summiert man den Wärmebedarf für die Raumheizung (Transmissionswärmeverluste und Lüftungswärmeverluste) und Warmwassererzeugung. Unter einem energieeffizienten Gebäude verstehen die Menschen – und zwar sowohl Bauherren als auch der Verordnungsgeber – logischerweise ein Haus mit einem sehr guten Wärmeschutz und einem möglichst effizienten Wärmeerzeuger. Dies ist aber nur teilweise richtig. Will man für die Nutzer wirklich behagliche Gebäude mit geringem Energiebedarf schaffen, dann muss man die Ziele und die dazu notwendigen Technologien differenzierter sehen. Dabei ist zunächst zwischen dem Bedarf der Bewohner und den dazu notwendigen Gebäudeeigenschaften und Systemen zu unterscheiden. Zum Bedarf der Bewohner zählen winterliche Temperatur und Luftfeuchtigkeit, sommerliche Temperatur und Luftfeuchtigkeit, Lüftung und Warmwasser. Dieser Bedarf lässt sich mit folgenden Gebäudeeigenschaften und Systemen abdecken: Wärmedämmung, Luftdichtheit, Wärmeerzeugung, Lüftungssystem und Raumkühlungssystem. Hinzu kommt noch die Beleuchtung, die beiden Gruppen zugeordnet werden kann. Nun sind aber die verschiedenen Bedürfnisse der Bewohner nicht immer widerspruchsfrei zu lösen. Die energetisch richtige Forderung nach einer dichten Gebäudehülle, mit der unkontrollierte Lüftungsverluste vermindert werden sollen, bedingt im Grunde auch die Integration einer lüftun ...

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