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Kerninhalte der BImSchV-Novelle

Handlungsbedarf aufgrund von Feinstaub

Die Politik bewertet den angestrebten Ausbau der ener­getischen Nutzung von Holz (und anderen biogenen Brennstoffen) unter Klimaschutzaspekten weiterhin „eindeutig positiv“. Allerdings könne der Biomasse­einsatz nur dann eine breite und umweltpolitisch positive Akzeptanz finden, wenn er unter Einsatz moderner Anlagentechnik möglichst umweltverträglich erfolgt. Um dem weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegenzuwirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssten die Emissionen aus den Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig gesenkt werden. Und hierzu will der Gesetzgeber die 1. BImSchV novellieren. Als Hauptziel der Novelle formuliert das Bundesumweltministe­rium: „Eine deutliche Reduzierung der Fein­staub­emissionen mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie die Einbeziehung der bestehenden Anlagen in das Gesamtkonzept.“ Im Vordergrund stehen dabei die Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe, die die Hauptquelle für die Emissionen sind. Mit Versendung des Referentenentwurfes (einschließlich Begründung) wurde Ende Juni 2007 die Anhörung der beteiligten Kreise eingeleitet. Die Grenzwerte sowie die Überwachung von Anlagen werden derzeit noch diskutiert. Die Verordnung wird nun zwischen den Ressorts abgestimmt, muss dann Kabinett und Bundesrat passieren und wird danach voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten. Warum wird die 1. BImSchV novelliert? Die 1. BImSchV bedarf jedoch dringend der Überarbeitung. Zwei Gründe: Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen stammen aus dem Jahr 1988. Sie sind veraltet. Mit neueren Fe ...

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