Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
oberfinanzdirektion

Keine außergewöhnliche Belastung

Nachdem ein Immobilienbesitzer feststellte, dass die Wände seines Anwesens von Schimmel befallen sind, veranlasste er eine Sanierung des Gebäudes. Die Kosten für die Entfernung des Schimmels wollte er in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Von der Oberfinanzdirektion München wurde dies jedoch abgelehnt. Begründung: Das Auftreten von Schimmelpilzen sei auf Verschulden des Eigentümers, des Mieters oder des Bauträgers zurückzuführen. Handelt es sich bei der Immobilie jedoch um ein vermietetes Objekt, kann die Anrechnung bei den Werbungskosten infrage kommen.

Oberfinanzdirektion München,

AZ: S 2284 – 1 St 41 M

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen

Tags