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Beraterberichte verständlich verfassen

An den Leser denken

Wer die Mindestanforderungen des BAFA zur Vor-Ort-Beratung (Anhang 1 zur Richtlinie vom 7.9.2006) berücksichtigt, kommt in den Genuss des Zuschusses von derzeit 175 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 250 € für Häuser mit mehr als drei Wohneinheiten. Die Anforderungen betreffen in erster Linie die zu erhebenden technischen Daten sowie die Darstellung der Empfehlungen und der Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Forderungen zur Verständlichkeit von Berichten finden sich in allgemeiner Form: Der Beratungsempfänger muss Bestandsaufnahme und Empfehlungen ohne weiteres verstehen können. Die Berechnungsverfahren zur Wirtschaftlichkeit sind so nachvollziehbar darzustellen, dass der Beratungsempfänger die Berechnungen z.B. bei geänderten Energiepreisen selbst durchführen kann. Der Bericht muss eine textliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse enthalten. Dabei sollten graphische Darstellungen verwendet werden. Aufgrund der Anzahl, etwa 18000 Berichte im Jahr 2006, kann das BAFA diese nur stichprobenartig prüfen. Dabei werden sowohl technische als auch nicht-technische Kriterien angewendet. Zu letzteren gehört auch die Verständlichkeit der Berichte. Wulf Bittner, Leiter des zuständigen Referats beim BAFA, hält viele Berichte für verbesserungswürdig: Erstens würden durch die angewendeten EDV-Programme Textbausteine verwendet, die objektbezogene, den Beratungsempfänger individuell ansprechende Formulierungen vernachlässigen. Zweitens seien viele Berichte zwar technisch sehr ausgefeilt „mit vielen Formeln und Daten“, jedoch nicht zielgruppenorientiert aufbereitet. „Der Bericht“, sagt ...

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