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KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm

Zuschussvariante

Allgemeines und Leistungen • Wer ist Antragsberechtigt? Eigentümer oder Miteigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern. Aber auch Eigentümer oder Miteigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften. Unternehmen oder juristische Personen können keinen Zuschuss erhalten. Für sie steht die Kreditvariante zur Verfügung. Gar nicht antragsberechtigt sind die Mieter. • Kann ein Zuschuss beantragt werden, wenn das Objekt bereits im Rahmen eines Programms gefördert wurde? Durchaus. • Ist eine Kombination mit Kreditvarianten möglich? Nein. Weder mit der Variante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und des Programms Wohnbau Modernisieren sowie mit einem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung des mit dem Zuschuss geförderten Vorhabens. • Und eine Kombination mit anderen Zuschüssen? Hier gilt für Maßnahmen nach Ziffer A (s. Programm-Merkblatt), dass eine Kombination mit anderen Zuschüssen möglich ist, wenn die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter, 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Zuschussbetrag (des KfW-Programms) gekürzt. Werden einzelne Maßnahmen eines Maßnahmenpaketes nach B durch Zulagen oder Zuschüsse Dritter gefördert, ist eine Förderung der verbliebenen Maßnahmen möglich, wenn die anderweitig geförderten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der Anlage zum Programmmerkblatt einhalten. • Wie hoch ist der Zus ...

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