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EnEV: Ende in Sicht?

Editorial

In Berlin ist der EnEV-Endspurt angebrochen – zumindest, was die Überarbeitung des Referentenentwurfs anbetrifft. Denn noch im März muss die Kabinettvorlage fertig gestellt werden, damit im April die Beratung in den Fachausschüssen des Bundesrates beginnen kann. Theoretisch könnte die Verordnung den Bundesrat dann im Mai durch einen Plenarbeschluss passieren. Erfahrungsgemäß ist allerdings bei diesem Schritt noch mal mit Änderungswünschen zu rechnen, sodass die „Zustim­mung mit Maßnahmen“ eher im Juni zu erwarten ist. Dann könnte die EnEV im Oktober in Kraft treten. Allerdings bezeichnete Baudirektor Hans-Dieter Hegner diesen Zeitplan vor kurzem als „Optimismus-Variante“. Verzögert sich das Inkrafttreten, wird sich jedoch am Stichtag für die Übergangsregelung nichts ändern: Die generelle Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wird bis 1. Januar 2008 gelten, also knappe drei Monate – sofern der beschriebene Zeitplan funktioniert. Ansonsten wird die Übergangszeit entsprechend zusammen schrumpfen.

Während in den letzten Monaten die Abstimmung zwischen den Ministerien lief, um die Ergebnisse aus der Anhörung der Verbände zur EnEV zu berück­sichtigen, gingen auch die Normenausschüsse in die zweite Runde. So liegt seit Februar die DIN V 18599 in überarbeiteter Fassung neu vor und auch das Beiblatt zur DIN V 4701-10 ist mit erweiterten Anlagenkonfigurationen erhältlich. Die zukünftige EnEV wird nun auf diese Vornormen verweisen können. Damit bleibt uns voraussichtlich eine erneute EnEV-Novelle wie 2004 erspart. Damals musste die Verordnung erneuert werden, weil sie auf zwischenzeitlich veraltete Normen verwiesen hatte. Dennoch können sich Energieberater schon auf die nächste Runde gefasst machen. Denn über die EnEV nach der EnEV wird in Berlin schon diskutiert. Hegners Wunschzettel dafür lautet: „EnEV minus 30 Prozent“ als Standard für den Neubau, Überprüfung der Anforderungen im Gebäudebestand hinsichtlich Höhe und Umfang. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Vorschläge dafür vorgelegt werden. Der Arbeitstitel „EnEV 2008“ ist wohl allerdings eine Wunschvorstellung. Realistisch dürfte eher 2010 sein, wenn man die Entwicklungszeiten der bisherigen Verordnungen betrachtet. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Komplexität der Verordnung durch Ausnahmeregeln und gestufte Vorschriften nicht noch weiter erhöht. Dann wäre zu befürchten, dass es noch größere Mängel in der Umsetzung gibt, als sie derzeit schon mit der gültigen EnEV vorliegen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Top Thema auf S. 10.

Ihre


Energieberaterin und Chefredakteurin Dipl.-Ing. Britta Großmann

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