Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Steuerrecht konterkariert EnEV-Vorgaben

Zwischen den Stühlen

Allein um steuerliche Vorteile auszunutzen, hatte ein In­- vestor bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses in der Anklamer Straße in Berlin-Mitte dringend notwendige energetische Sanierungsarbeiten aufgeschoben. Das Gebäude ist einer der ersten Normbauten der früheren DDR. Seit dem Bezug im Jahr 1956 hat das Mehrfamilienwohnhaus keine wesentlichen baulichen Veränderungen erfahren. Vor der Modernisierung beheizten die Mieter ihre Wohnungen raumweise mit Kachelöfen und Außenwand-Gasheizgeräten. Das Gebäude wurde in Ziegelbauweise gebaut, ist voll unterkellert und hat fünf Etagen sowie einen begehbaren Dachboden. Sogar die originalen Kastenfenster waren noch eingebaut. Das Sanierungskonzept sah nun vor, das Dach und die Fassade zu dämmen, Isolierglasfenster und eine zentrale Gastherme einzubauen. Die Warmwasserbereitung sollte gleichfalls zentral im Keller erfolgen. Um die Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung voll zu nutzen, wollte der Investor zunächst nur die Einzelöfen durch die zentrale Gasheizung ersetzen und die Fenster austauschen. Die Dämmung der Fassade und des Daches wollte er aufschieben, denn sie sollten aus steuerlichen Gründen frühestens drei Jahre nach dem Erwerb des Gebäudes umgesetzt werden. Mit solchem Vorgehen fördert die steuerliche Gesetzgebung, dass kostbare Energie regelrecht verschleudert wird. Die Ingenieure der Solarpraxis AG gaben ein Steuergutachten in Auftrag, um dem Problem auf den Grund zu gehen und alternative Abschreibungsmodelle auszuloten. Es lohnt sich, kurz bei dem Gutachten zu verweilen, denn es berührt grundsätzliche Zielkonflikte in den Vorgaben des Gesetzgebers. ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen