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Billig oder umsonst ?

Editorial

Ob sich die Macher der EU-Gebäuderichtlinie das wohl so vorgestellt haben? Zur Transparenz der Gesamtenergieeffizienz auf dem europäischen Immobilienmarkt soll sie beitragen - so steht es dort geschrieben. Doch Transparenz fordert Klarheit. Was aber der EnEV-Entwurf momentan vorsieht, erscheint eher als wirres Dickicht. Nicht genug, dass es schon reichlich erklärungsbedürftig sein wird, wann ein Bedarfsausweis auszustellen ist und wann auch der Verbrauchsausweis gewählt werden kann (siehe Top Thema S. 12). Nun sollen weitere Regeln die EnEV begleiten, die die Datenerfassung und Berechnung vereinfachen sollen. Eigentlich eine gute Idee. Aber geht das an einigen Stellen nicht zu weit? Ein Beispiel: will jemand einen Bedarfsausweis ausstellen, kann er die Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand einsetzen, wenn Angaben zu geometrischen Abmes­sungen von Gebäuden fehlen und diese geschätzt werden sollen . Dort sind energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagensysteme angegeben. Lässt man - wie in § 18 des Referentenentwurfs erlaubt - den Eigentümer die Gebäudedaten bereitstellen, werden fehlende Daten an der Tagesordnung sein. In diesen Fällen lässt sich mit kaum mehr als dem Baujahr, der Wohnfläche und ein paar Materialangaben ein absolut EnEV-konformer Energieausweis ausstellen. Die Hausbesichtigung ist dann überflüssig - vorausgesetzt man ist bereit, sich aufs haftungsrechtliche Glatteis zu begeben. Die Beurteilung eines Gebäudes ohne Vor-Ort-Termin ist für einen Energieberater schwer vorstellbar, doch auch die Modernisierungshinweise sollen ohne diesen ausk ...

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