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Förderung

Ab 24.01.2020 verbesserte KfW-Förderkonditionen

© acilo / E+/ gettyimages
Im Januar 2020 treten zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im KfW-Förderbereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft (siehe auch: KfW-Förderung für Öl-Heizungen beendet). Nun gibt es bei vielen Produkten ab dem 24. Januar 2020 höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge.

Wohngebäude

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) um 12,5 Prozentpunkte. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist beispielsweise ein Tilgungszuschuss von 40 % für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro möglich (maximaler Tilgungszuschuss 48.000 Euro).

Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte für energetische Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro. Der Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt dann mit 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro.

Im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 Prozentpunkte für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist beispielsweise ein Investitionszuschuss von 40 % der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro möglich (maximaler Investitionszuschuss 48.000 Euro). Der Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt dann mit 20 % von maximal 50.000 Euro förderfähiger Kosten bis zu 10.000 Euro.

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte im Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153). Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro. Das bedeutet für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses 55 einen Tilgungszuschuss von 15 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro Kreditbetrag (maximaler Tilgungszuschuss von 18.000 Euro). Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt der Tilgungszuschuss 25 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro (maximaler Tilgungszuschuss 30.000 Euro).

Laut Marktanreizprogramm ist mit den dort gewährten Zuschüssen eine Kumulierung beim KfW-Programmen Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153) möglich.

Nichtwohngebäude

In den KfW-Programmen IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278) erhöht sich der Tilgungszuschuss bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards um 10 Prozentpunkte und bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, um 15 % Prozentpunkte. Der Tilgungszuschuss ist bei diesen Programmteilen dann zwischen 175 und 275 Euro pro Quadratmeter gedeckelt.

Übersicht der KfW: www.kfw.de/ebs2020 GLR

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