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Energieeinsparverordnung

25. Auslegung der EnEV veröffentlicht

© iStock / Thinkstock
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 20. Mai 2019 den 25. Teil (XXV-1) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie Schwimmbäder in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei EnEV-Berechnungen zu berücksichtigen sind.

Durch die EnEV-Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit. Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung auf www.bbsr-energieeinsparung.de und als PDF-Dokumente auf www.dibt.de. GLR