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Förderung

Neues Förderprogramm für Unternehmen

© alfexe / iStock / Getty Images Plus
Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann beim BAFA ein Investitionszuschuss beantragt werden. Das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018 eingestellt (siehe unten).

In der KfW-Information für Multiplikatoren vom 15. November 2018 heißt es dazu: „Da der Bundesregierung an einem zügigen Start der Förderung gelegen ist, möchte das BMWi das Programm zum 01.01.2019 starten. Wir müssen daher von unserer üblichen Ankündigungsfrist von 3 Monaten abweichen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.“

Antragsberechtigt für das neue Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße. Der maximale Kreditbetrag beträgt i.d.R. 25 Mio. Euro, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden. Gefördert werden Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung in folgenden Modulen.

Modul 1 Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Ventilatoren
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen

Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (mit Einsparkonzept), z.B.:

  • Verfahrensumstellungen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
  • Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess

Die genauen qualitativen Anforderungen für die Module 1 bis 3 stehen in den bereits veröffentlichten „Technischen Mindestanforderungen“. Für eine Förderung unter Modul 4 ist ein Einsparkonzept erforderlich, dafür werde „rechtzeitig vor Programmstart“ ein verbindliches Muster im KfW-Partnerportal zur Verfügung gestellt.

Tilgungszuschüsse

Die Tilgungszuschüsse in den Modulen ermitteln sich wie folgt:

  • für Maßnahmen aus Modul 1, 3 und 4 bis zu 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
  • für Maßnahmen aus Modul 2 bis zu 45 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in allen Modulen zusätzlich einen Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten.

In Modul 4 ist die maximale Förderung auf einen Betrag von 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr bzw. für KMU auf 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr begrenzt. Der maximale Tilgungszuschussbetrag pro Vorhaben beläuft sich im Modul 1 auf 200.000 Euro und in den Modulen 2 bis 4 auf 10 Mio. Euro. Grundlage für die Berechnung des Tilgungszuschusses sind die jeweiligen beihilferechtlichen Bestimmungen.

Mit dem Vorhaben darf erst nach erfolgter Zusage durch die KfW begonnen werden. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden. Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn soll in Kürze im KfW-Partnerportal zur Verfügung stehen.

294 und 494 werden eingestellt

Zeitgleich mit dem neuen Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) wird das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018 eingestellt. Anträge, die der KfW bis zum 31.12.2018 vorliegen, werden noch auf Basis der Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen vom 25.08.2017 entschieden. Allerdings werden nur vollständige Antragsunterlagen als fristwahrend akzeptiert. Für die Bearbeitung der Anträge ist es laut KfW zwingend erforderlich, dass das finale Abwärmekonzept sowie die Bestätigung zum Kreditantrag (294) bzw. der vollständig ausgefüllte Antragsvordruck (494) inklusive Anlagen zu diesem Zeitpunkt vorliegen und rechtsverbindlich unterzeichnet sind. GLR

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