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Energiewende

CO2-Bepreisung soll EEG-Umlage senken

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern.

Dadurch sei es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken. Gleichzeitig entstünden durch die CO2-Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den Klimaschutz. Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen.

CO2-Aufschlag für Kraft- und Heizstoffe

Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr. - Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski - © Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski
Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr. - Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski
Die erste Reformoption besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO 2 -Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Mrd. Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen.

Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken. Statt 6,88 Ct/kWh im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 Ct/kWh sinken (2018 beträgt die EEG-Umlage 6,792 Ct/kWh). Das UBA begrüßt diesen Vorschlag, weil die aufkommensneutrale Reform kurzfristig umsetzbar wäre und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz setzen würde.

Fossile Stromerzeugung besteuern

Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr. - Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski - © Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski
Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr. - Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski
Als zweite Reformoption schlägt das Gutachten vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO 2 -Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen.

Auf diese Weise ließe sich der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden.

Allerdings kann aus Sicht des UBA ein CO2-Preis allein nicht garantieren, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann. Hierzu seien flankierende Instrumente notwendig. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.

Das Gutachten als PDF Dokument: Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus. GLR