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Verbände

Mieterstromgesetz — Erfolg ist bisher ausgeblieben

© 3103jp / iStock / Thinkstock
Mit dem vor einem Jahr in Kraft getretenem Mieterstromgesetz sollte der Ausbau von Solarenergie auf Wohngebäuden vorangetrieben und so die Energiewende in die Städte getragen werden. Der auf den Dächern der Mietshäuser erzeugte Strom sollte den Mietern der Häuser kostengünstig zur Verfügung gestellt werden, sodass Mieter erstmals von Klimaschutzmaßnahmen oder der Energiewende hätten profitieren können.

„Ernüchternde Bilanz“

Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein breites Bündnis von elf Verbänden fordert deshalb Nachbesserungen. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds (DMB): „Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Es wurden kaum neue Mieterstromanlagen gebaut. Das Potenzial für Mieterstrom in den Städten wird bis heute auch nicht ansatzweise ausgeschöpft. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich für Eigentümer und Mieter unattraktiv. Die Bundesregierung muss deshalb nachjustieren, wenn Mieterstrom ein Erfolgsmodell werden soll.“

Zu den Verfassern eines gemeinsamen Forderungspapiers an die Bundesregierung gehören neben dem Deutschen Mieterbund (DMB) der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften (DRGV), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband der deutschen Elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Die zentralen Forderungen der Verbände sind:

  • Mieter gegenüber Hauseigentümern gleichstellen: Während der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit ist, muss für Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das erschwert die Entwicklung von erfolgreichen Mieterstromprojekten. Diese Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch muss ein Ende haben.
  • Lokalstrom stärken, Bagatellgrenzen einführen“: In Deutschland gibt es etwa 4 bis 5 Mio. Gebäude mit zwei bis sechs Wohnungen. Um Mieterstrom auch für diese große Zahl kleiner Mehrfamilienhäuser attraktiv zu gestalten, schlägt das Bündnis das Modell des „Lokalstroms“ vor. Lokalstrom soll Mieterstrom und erneuerbaren Eigenverbrauch technisch und juristisch gleichstellen und hinderliche Eigenversorger-Pflichten abschaffen, sodass sich Mieterstrom tatsächlich lohnt.

Weitere Forderungen des Verbändebündnisses sind der Abbau von steuerliche Hemmnissen und die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften so zu ändern, dass keine Gewerbesteuer anfällt bzw. die Erzeugung von Strom nicht zum Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung führt. Außerdem soll die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter gefasst werden und Contracting-Modelle mit Drittanbietern sollen ermöglicht werden.

 

Download des Forderungspapiers. GLR