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Energieberater

Lob und Tadel für Öffnung der Energieberatung

© Reenya / iStock / Thinkstock
Wie bereits im GEB-Newsletter 23 berichtet, wird ab Dezember 2017 der Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Beratungsfeldern Wohngebäude und mittelständische Unternehmen erweitert. Die „personenbezogene unabhängige Energieberatung“ ist hier künftig nicht mehr gefordert, die Qualifikations- und Qualitätskriterien gelten aber wie bisher.

Das Ziel der geänderten Förderrichtlinien ist eindeutig erklärt: Die Öffnung der Energieberatung ab Dezember 2017 soll deutliche Spuren im Markt hinterlassen, denn zu den Hintergründen gehört die geringe Antragszahl. Die Meinungen über die Öffnung gehen in dem von uns eingefangenen Stimmungsbild allerdings deutlich auseinander:

  • Für den GIH-Bundesverband ist „etwas gegen seit Jahren stagnierende Zahlen bei Wohngebäuden und im Mittelstand zu unternehmen“ aller Ehren wert, die Marktöffnung schieße jedoch übers Ziel hinaus und werfe Fragen hinsichtlich der Beratungsneutralität auf. Positiv sei aber, dass an einem einheitlichen Berufsbild Energieberater gearbeitet werde. Jürgen Leppig, Vorsitzender des GIH-Vorstands, bezweifelt, dass sich Neutralität durch eine simple Selbsterklärung aufrechterhalten lässt: „Kontrollierbare Unabhängigkeitskriterien über Bord zu werfen halte ich für genauso gefährlich wie die Öffnung des Beratungsmarkts für Energieversorger.“ Wolle man den Beraterkreis erweitern, sei die vom GIH geforderte und nun erreichte Zulassung von Handwerksmeistern mit eigenem Betrieb hinreichend. „Sanierung und Beratung aus einer Hand mag für Verbraucher einfach und verlockend klingen. Eine unabhängige Beratung mit sachgerechten Umsetzungsvorschlägen kann sie allerdings nicht garantieren“, so Leppig. Besonders kritisch sei dies im Fall von Energieversorgungsunternehmen zu sehen, die zudem über Querfinanzierungen den Beratungsmarkt zerstören könnten.
  • Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird die neue Regelung den Verbraucher nutzten. In einem Statement für die Presse gibt BDEW-Chef Stefan Kapferer allerdings an, dass „künftig auch Haus- und Wohnungseigentümer, die sich durch ein Energieunternehmen beraten lassen, dafür attraktive staatliche Zuschüsse erhalten können“. Weiter heißt es: „Damit können Energieunternehmen ihren Kunden zukünftig einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen […] zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten. Hierfür hatte der BDEW mit Nachdruck geworben.“
  • Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Öffnung begrüßt. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Stadtwerke verfügen über weitreichende Kompetenzen in der Energieberatung. Für ihre Kunden sind sie hoch qualifizierte Ansprechpartner, wenn es darum geht, Energieeffizienzpotenziale zu heben. Daher ist es richtig, dass sie sich zukünftig noch stärker in diesem Bereich einbringen können. Der Ausschluss von den Förderprogrammen war ein klarer Wettbewerbsnachteil. Mit dem Zugang zu den Programmen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Spielregeln an die Marktbedingungen angepasst. Nun können kommunale und private Unternehmen gleichberechtigt im Wettbewerb die besten Strategien und Produkte für Energieeffizienz entwickeln.“
  • Für den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) erfüllt die Öffnung eine seit langem bestehende Erwartung des Fachhandwerks. „Seit vielen Jahren haben wir mit Stellungnahmen und vielen Gesprächen in verschiedenen Ministerien auf diesen Moment hingearbeitet – es war in der Tat ein Bohren dicker Bretter und letztendlich auch ein Erfolg unserer politischen Arbeit.“
  • Das in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft organisierte Bau- und Ausbaugewerbe hat die Öffnung als seit Jahren überfällige Entscheidung begrüßt. Damit sei die seit Jahren geforderte Gleichstellung der qualifizierten Berater erreicht, ohne dass die Qualität der Beratung in Frage stehe. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat die Öffnung ebenfalls begrüßt und erwartet, dass sich für entsprechend qualifizierte E-Handwerke dadurch große Chancen und erweiterte Geschäftsfelder ergeben.
  • Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat die Änderungen bei der Energieberatung des Bundes scharf kritisiert. „Künftig dürfen auch Handwerker, die in ihrem Beruf tätig sind, sowie Energieversorger staatlich geförderte Energieberatung durchführen. Diese Personengruppen haben ein wirtschaftliches Interesse an der Energieberatung. Die Idee einer unabhängigen Beratung wird damit komplett ausgehöhlt. Die Tatsache, dass der Energieberater eine Selbsterklärung unterzeichnen muss, in der er bestätigt, seine Kunden hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten, sei reine Makulatur. Durch die Öffnung der Zulassungsvoraussetzungen werden die Zahlen der Berater und die der Beratungen steigen. Das ist ein statistischer Erfolg, den die Regierung dann als Beleg für ihr klimapolitisches Engagement verkaufen wird. Das gehe zulasten der Qualität der Beratung und damit zulasten der Verbraucher.

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