Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Förderung

MAP: Ab 2018 in jedem Fall Antrag vor Auftrag

© Oakozhan / iStock / Thinkstock
Ab dem 1. Januar 2018 ist im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP, Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) die Förderung in allen Fällen einheitlich „vor Beginn der Maßnahme“ zu stellen. Der Antragsteller muss seinen Antrag dann also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag erteilt hat. Das für die MAP-Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits angekündigt, dass anderenfalls eine Ablehnung erfolgen muss und erklärt:

„Unter ‚Umsetzung der Maßnahme‘ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrags mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden.“

Übergangsfrist mit Lücke

Die Neuregelung ist besonders für private Antragsteller und für die Basisförderung von Relevanz und betrifft damit mehr als die Hälfte der bisher eingehenden Anträge. Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen (Achtung: Gelingt die Inbetriebnahme bis zu diesem Datum nicht, ist eine Förderung nach der geänderten Richtlinie nicht möglich. Das dürfte dazu führen, dass im letzten Quartal wesentlich weniger Maßnahmen als bisher begonnen werden, um die Chance auf eine Förderung nicht zu verwirken.) Alle übrigen Anforderungen, die das MAP für die Förderfähigkeit von Erneuerbare-Wärme-Technologien aufstellt, bleiben unverändert. Die Änderung der MAP-Förderrichtlinien ist am 14. August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Vorbereitung der neuen Förderstrategie

Die Novelle des MAP-Antragsverfahrens dient der Vorbereitung der Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert. Einhellig begrüßt wurde an der Förderstrategie die Einrichtung eines One-Stop-Shops. Kritische Stimmen gab es zu der Ankündigung, dass die Förderung von Wärmeerzeugern [bzw. Heizungsanlagen], die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, in 2019 ausläuft: Für die einen kommt dies „viel zu früh“, anderen geht es nicht weit genug, weil Hybridsysteme, die erneuerbare Energien „lediglich“ einbeziehen, weiterhin gefördert werden. GLR