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Förderung

Brennstoffzellenförderung erweitert

© Ben185 / iStock / Thinkstock
Die Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen aus Bundesmitteln ist zum 3. Juli 2017 ausgeweitet worden und kann nun auch durch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen für Nichtwohngebäude beantragt werden. Das Technologieeinführungsprogramm für Brennstoffzellen-Heizungen startete im August 2016 zunächst mit der finanziellen Förderung für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen bei privaten Wohngebäuden.

Die bisherigen Förderkonditionen gelten auch für den erweiterten Antragstellerkreis. Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Gebäuden. Die Förderung ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage.

Abhängig von der elektrischen Leistung der eingebauten Brennstoffzelle beträgt der Zuschuss zwischen 7050 und 28.200 Euro. Dabei setzt sich die Forderung zusammen aus einem Festbetrag von 5700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung. Die Beantragung erfolgt wie bislang über die KfW in dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (www.kfw.de/433).

Ziel der erweiterten Förderung ist es, die Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Die Förderung ist Teil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Seit August 2016 wurden laut KfW gut 900 Brennstoffzellen-Heizungen mit rund 13 Mio. Euro bezuschusst. GLR

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