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Energieberatung

“Individuellen Sanierungsfahrplan“ vorgestellt

Viele Eigentümer wollen ihre Wohnhäuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu planen – oft über viele Jahre hinweg. Hierbei soll der „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) helfen, den ein Konsortium aus der Deutschen Energie Agentur (dena), dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und dem Passivhaus mit dem Institut (PHI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt hat.

Das softwaregestützte Tool fasst anschaulich die Ergebnisse einer Energieberatung zusammen und legt potenziellen Bauherren die individuellen Möglichkeiten für die Schritt-für-Schritt- oder Gesamtsanierung in einem Zug dar. Die farbgeleitete Darstellung des individuellen Sanierungsfahrplans lehnt sich dabei an die bekannte Farbskala im Energiebereich an. Sie soll Hauseigentümern helfen, die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes leicht zu verstehen. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers.

Viele Vorteile für Energieberater

Energieberater können das neue Instrument freiwillig einsetzen. Es erleichtert ihnen den Arbeitsalltag, da es den Beratungsablauf systematisch strukturiert und ihnen das aufwendige Verfassen und Gestalten von individuellen Ergebnisberichten abnimmt. So werden die ohnehin im Bilanzierungsprogramm eingegebenen Daten genutzt und durch Freitexteingaben ergänzt. Per Klick können Energieberater daraus zwei Booklets für die Hauseigentümer als PDF-Dateien herunterladen: „Mein Sanierungsfahrplan“ fasst alle wichtigen Informationen zusammen, die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ enthält weiterführende Erläuterungen zu den angedachten Maßnahmen(-paketen) und Kosten. Mit dem Sanierungsfahrplan kann man die Ergebnisse der Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern erstmals bundesweit einheitlich darstellen.

Der iSFP wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert. Er kann anstatt des bisherigen Energieberatungsberichts eingereicht werden. Wie bisher beim Energieberatungsbericht gibt es auch die Möglichkeit, einen iSFP nachzubessern. Das Verfahren und die Fördersätze bleiben wie gehabt: Es werden bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten gezahlt, höchstens 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.

Im Zusammenhang mit der Vorstellung des iSFP hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert: „Fachkräfte des Handwerks müssen diesen Sanierungsfahrplan auch erstellen dürfen. Denn er ist ein sinnvoller Ansatz, weitere Impulse zu mehr Effizienzsanierungen im Gebäudebestand zu schaffen. Im Hinblick auf den bisherigen Ausschluss der Handwerker von der Vor-Ort-Beratung besteht daher dringender Handlungsbedarf.“ GLR

Weitere Informationen für Energieberater auf www.dena-expertenservice.de
Fachartikel im GEB 05-2017: Individueller Sanierungsfahrplan startet