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Berlin

Grüne wollen Aktionsplan für “Faire Wärme“

© Marc Pinter / Hemera / Thinkstock
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einem Antrag erreichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Aktionsplan Faire Wärme zu beschließen, der die finanziellen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland neu ausrichtet, indem
  • „ die bereit gestellten Mittel für erneuerbare Wärme, energetische Sanierung und Infrastruktur für die Wärmeversorgung auf insgesamt 7 Milliarden Euro jährlich verdoppelt und die Antragsverfahren vereinfacht werden, damit die Förderung ankommt und gezielt wirkt;
  • das Steuer- und Abgabensystem im Energiesektor so weiterentwickelt wird, dass sich der CO2-Ausstoß eines Energieträgers stärker im Preis widerspiegelt und die bestehende Bevorteilung von Heizöl gegenüber anderen Brennstoffen abgebaut wird. So steigt der wirtschaftliche Anreiz, Energiesparmaßnahmen und Gebäudesanierungen durchzuführen und auf klimafreundliche Lösungen bei der Energieversorgung zu setzen;
  • das selbst für Fachleute schwer zu durchblickende Regelungsdickicht im Gebäudebereich durch ein einfacheres und transparentes Energiesparrecht ersetzt wird, das die CO2-Emissionen und den realen Wärmebedarf eines Gebäudes zu den wesentlichen Bemessungsgrößen macht;
  • die Bundesstelle für Energieeffizienz zu einer leistungsfähigen Kompetenzstelle ausgebaut wird, die in Ergänzung zu den regionalen Energieberatungsagenturen über alle Fragen zum Energiesparen und zu den Förderprogrammen Auskunft geben kann, Ausschreibungen abwickelt sowie die Förderprogramme evaluiert und weiterentwickelt;“

Der Aktionsplan soll zudem weitere Bausteine und Maßnahmen umfassen (Auszug):

  • die staatliche Subventionierung neuer Öl- oder Gasheizungen über die KfW soll sofort eingestellt und stattdessen das Marktanreizprogramm für Erneuerbare im Wärmemarkt (MAP) verbessert und aufgestockt werden
  • der von der EU vorgeschriebene Niedrigstenergiegebäude-Standard für Neubauten soll entsprechend dem KfW-Standard Effizienzhaus 40 definiert werden
  • der Einsatz erneuerbarer Energien soll auch im Gebäudebestand anteilig verpflichtend werden, wenn ohnehin ein Austausch der Heizungsanlage erforderlich ist
  • temporäre Überschüsse an Wind- und Solarstrom sollen über Power-to-Heat-Anwendungen zur Wärmeerzeugung genutzt werden
  • es soll ein „Klimawohngeld“ eingeführt werden, das Haushalten mit kleinem Einkommen ermöglicht, in energetisch saniertem Wohnraum zu wohnen
  • gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne sollen flächendeckend zu einem zentralen Instrument in der Energieberatung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gemacht und entsprechend gefördert werden
  • der Gebäude-Energieausweis soll vereinheitlicht und aussagekräftiger gemacht werde, indem der Energiebedarf des Gebäudes leicht verständlich und unabhängig vom Nutzerverhalten dargestellt und zusätzlich der gemessene Energieverbrauch der vergangenen Jahre ausgewiesen wird
  • graue Energie, die für die Erstellung eines Gebäudes bzw. für die Herstellung der Bau- und Dämmstoffe verbraucht wird, soll bei dessen Klassifizierung berücksichtigt wird

Der Antrag geht am 16. Februar 2017 im Bundestag in die erste Lesung. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hat der Antrag wohl keine Chance, in wesentlichen Zügen als Beschluss des Deutschen Bundestages angenommen zu werden. Gleichwohl finden sich zahlreiche Elemente daraus in ähnlicher Form im Koalitionsvertrag und in den Entwürfen später entschärfter Regierungsdokumente. Interessant werden somit insbesondere die Gegenargumente sein. GLR

Bundestagsdrucksache (18/10979) des Antrags