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Energieberater

“Berater nach Haftpflichtversicherung fragen“

© filmfoto / iStock / Thinkstock
Wer baut oder saniert sollte den Rat unabhängiger Experten einholen. Deren Beratungsleistung ist zwar in der Regel auch bei staatlichen Zuschüssen nicht umsonst, hilft aber, teure Fehler zu vermeiden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und passende Förderprogramme zu nutzen. Die meisten öffentlich geförderten Bau- und Sanierungsprogramme setzen ohnehin eine Beratung und oft eine besondere Qualifikation und die Eintragung in eine Liste voraus, beispielsweise die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Aber was passiert, wenn ein Experte falsch berät? Dann haben Bauherren oft schlechte Karten, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Nach VPB-Erfahrung sind am Markt viele aktiv, die gerade für den Fall der fehlerhaften Beratung nicht ausreichend haftpflichtversichert sind. Geht dann etwas schief, kann der Bauherr seine Berater zwar auf Schadensersatz verklagen, aber ob er das Geld, das ihm vielleicht zugesprochen wird, je sieht, ist fraglich.

Insbesondere bei als Energieberater qualifizierten Handwerkern existiere oft eine Haftungslücke. Auch bei freien Architekten und beratenden Ingenieuren decke die obligatorische Haftpflichtversicherung nicht immer die falsche Beratung mit ab. Eine solche, auch Beratung umfassende Haftpflicht, haben laut VPB in der Regel nur ausgewiesene Berater. Der Verband rät: Bauherren und Sanierungswillige sollten ihre Berater gleich am Anfang nach der entsprechenden Haftpflichtversicherung fragen und sich die Police zeigen lassen.

Ob ein Beratungsempfänger allerdings auf Basis der Versicherungspolice bewerten kann, ob die ihm oft gar nicht bekannten Risiken abgesichert sind, darf bezweifelt werden. Für Berater sollte allerdings gelten, dass sie schon zum eigenen Schutz ihren Versicherungsschutz regelmäßig mit ihren Tätigkeiten abgleichen. GLR