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BERLIN

Gesetzentwurf für schärferes EEWärmeG

© GV
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien an. Die Fraktion hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) eingebracht.

In dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/6885) ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 %reduzieren müssen.

Dabei stehe den Verpflichteten eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen, beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen könnten miteinander kombiniert werden. GLR

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