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ERNEUERBARE

Nachfrage nach Solarwärme zieht wieder an

© BSW-Solar / Paradigma
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzeichnete ein deutlich gestiegenes Interesse nach Solarwärme-Anlagen. Nach einer jüngsten Blog-Info des BAFA stieg die Zahl der Förderanträge im Juni gegenüber dem Vorjahr um 32 % auf 2728 Anträge. Auslöser der anziehenden Nachfrage ist die deutliche Verbesserung der Förderkonditionen im Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ( MAP ) im Frühjahr 2015.

Bessere Konditionen aber gleicher Fördertopf

Nach Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) nutzen inzwischen über 2 Mio. Haushalte und Betriebe in Deutschland Solarenergie für die Heizungsunterstützung oder Trinkwassererwärmung. „Der Umstieg auf Solarwärme war noch nie so attraktiv“, wirbt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

„Interessierte Verbraucher sollten ihr Vorhaben aber nicht auf die lange Bank schieben. Die Förderkonditionen wurden zwar deutlich verbessert, der MAP-Fördertopf, aus dem auch noch andere Technologien gefördert werden, bleibt für dieses Jahr aber unverändert auf rund 360 Mio. Euro limitiert.“ Den deutlichsten Zuwachs vermeldet das BAFA für Wärmepumpen mit einer Steigerung der Antragszahl von rund 400 % im Juni 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die Bundesregierung hat die Fördersätze für Solaranlagen ab April 2015 um bis zu 100 % angehoben. 2014 wurden nach Einschätzung des BSW-Solar bereits 112.000 neue Solarwärme-Anlagen in Deutschland errichtet. Der Verband rechnet in diesem Jahr vor dem Hintergrund verbesserter Zuschüsse mit einer Modernisierungswelle und einem weiteren Anziehen der Nachfrage.

Die wichtigsten Änderungen der Solaranlagen-Förderung:

  • Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wurde von 1500 auf 2000 Euro angehoben.
  • Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 m2 wurde die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro/m2 Kollektorfläche angehoben.
  • Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni.
  • Förderfähig sind jetzt zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter die förderfähigen Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
  • Neu ist, dass auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden wieder bezuschusst wird, die ausschließlich der Trinkwassererwärmung dient. Die Zuschüsse betragen hierfür 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Auch die Erweiterung bestehender Anlagen zur Trinkwassererwärmung kann gefördert werden.
  • Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 vorgeschrieben. Hier werden nur besonders innovative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten Sonnenhäusern gefördert.

Auch Unternehmen und die Wohnungswirtschaft profitieren weiterhin von attraktiven Marktanreizen. Für die solartechnische Unterstützung von Prozesswärme winken Zuschüsse von 50 %. Mittelständische Unternehmen erhalten einen Bonus. GLR