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BSW-Solar kritisiert neue Regeln für Solarparks

Die Lizenzen für den Bau ebenerdig errichteter Solarstromkraftwerke in sogenannten Solarparks werden künftig stark limitiert und von der Bundesnetzagentur über ein Auktionsverfahren vergeben.

Die Beschlussfassung des Bundeskabinetts wird von der Solarbranche kritisiert. Auktionsvolumen und Standortwahl seien zu stark beschränkt worden, das Verfahren bürokratisch und ein Erfolg unsicher. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind Solarstromanlagen, die auf oder an Gebäuden, zum Beispiel auf Eigenheimen oder Gewerbebetrieben, errichtet werden.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so nicht zu schaffen, die Verordnung zudem ein von der Europäischen Union diktiertes „Bürokratie-Monster“. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte zudem nicht genutzt werden dürfe.

Anders als bisher sollen Solarparks keine festen Fördersätze mehr erhalten. Ihre Solarstromleistung wird vielmehr über mehrere Auktionsrunden ausgeschrieben. Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben der EU im Rahmen der Beihilfeleitlinien um, die von der Solarbranche scharf kritisiert werden.

Doch auch bestehende Spielräume seien von der Bundesregierung nicht genutzt worden: „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (1. August) jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde (1. Dezember) ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen weiter sinken — 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. In Bezug auf die Flächenverfügbarkeit bleibt es vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem bestehenden EEG. Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird auch die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal 10 Megawatt gedeckelt bleiben.

Während 2013 in Deutschland noch etwa 440 Solarparks mit einer Spitzenleistung von rund 1,2 Gigawatt neu errichtet wurden, kamen im letzten Jahr nur noch 200 Anlagen mit rund 0,6 Gigawatt neu hinzu. „Wir hoffen, dass die in diesem Jahr geplanten 0,5 Gigawatt auch tatsächlich errichtet werden“, so Körnig.

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