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FÖRDERUNG

Qualitätssicherung bei KfW-Programmen

Ob Neubau oder Modernisierung: Hohe Anforderungen an die Qualität der Konzeption, Planung und fachgerechten Umsetzung sind notwendig, damit sich der Bauherr darauf verlassen kann, dass sein Gebäude das geplante energetische Niveau tatsächlich erreicht.

KfW muss Qualitätskontrollen durchzuführen

Da bei den KfW-Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ Kredite und Zuschüsse aus Bundesmitteln vergeben werden, ist die KfW dazu verpflichtet, Qualitätskontrollen durchzuführen. Die KfW hat darüber hinaus ein umfassendes Qualitätssicherungssystem (QS-System) aufgebaut. Das QS-System besteht aus eng verzahnten Elementen, die auf Einzelprojektebene die Umsetzung der Förderstandards gewährleisten. Ein Instrument des QS-Systems sind die Vor-Ort-Kontrollen. In zeit- und personalintensiven Stichprobenkontrollen wird überprüft, ob die Förderstandards erreicht werden.

Kontrollen belegen eine sehr hohe Qualität

In den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist neben einer jährlichen Programmevaluation die Durchführung von Stichprobenkontrollen auf Einzelprojektebene Bestandteil des Bundesauftrags an die KfW. So wurden bundesweit insgesamt 420 Kredit- und Zuschussnehmer der KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren in einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und die finanzierten Maßnahmen, die 2010 und 2011 beantragt wurden, überprüft. Die Ergebnisse der Kontrollen belegen eine sehr hohe Qualität der ausgeführten Neubauten und Sanierungen in den geförderten KfW-Effizienzhaus-Standards. In allen überprüften Vorhaben sind umfassende energetische Modernisierungen erfolgt. Dies gilt auch bei Vorhaben, bei denen der beantragte KfW-Effizienzhaus-Standard nicht erreicht oder die Programmanforderungen nicht zu 100 % umgesetzt wurden. Fehler waren in der Planung, Dokumentation und Ausführung zu finden.

Anforderungen verfehlt: Förderung wird angepasst

So wird in 41 Fällen der geprüften 320 KfW Effizienzhäuser eine Anpassung der Förderung vorgenommen, da der beantragte KfW-Effizienzhaus-Standard auf Basis der Prüfungsergebnisse voraussichtlich nicht vollständig erreicht wird. In diesen Fällen wurde jedoch immer ein förderfähiger Effizienzhaus-Standard umgesetzt. Damit ist das energetische Niveau dieser Gebäude noch immer weit besser als es der Gesetzgeber in der EnEV fordert. Wenn sich das Berechnungsergebnis aus der Vor-Ort-Kontrolle bestätigt, muss bei 10 geförderten Effizienzhäusern die Förderung zurückerstattet werden, da die durchgeführten energetischen Maßnahmen nicht ausreichend waren. Von den geprüften 420 Maßnahmen waren 100 Sanierungsvorhaben mit 180 durchgeführten Einzelmaßnahmen. 165 der umgesetzten Einzelmaßnamen erfüllen die technischen Mindestanforderungen. Bei 15 der geförderten Einzelmaßnahmen wird die Förderung zurückgefordert, beispielsweis weil die Anforderung an den Wärmedämmwert nicht vollständig erreicht wurde.

Weitere Informationen zum Qualitätssicherungskonzept für „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ – auch zur Weitergabe an Bauherren und Modernisierer – hat die KfW unter Bauen Sie auf Qualität zusammengestellt. GLR