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GEBÄUDESANIERUNG

UBA-Eckpunkte für klimaneutralen Gebäudebestand

© UBA
Das Umweltbundesamt hat das Eckpunkte-Papier „Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand“ veröffentlicht. Langfristiges Ziel sollte aus Sicht des Umweltbundesamtes ein klimaneutraler Gebäudebestand sein, den ein niedriger Nutzenergiebedarf und eine (möglichst vollständige) Versorgung mit erneuerbaren Energien kennzeichnen.

Warum es wichtig ist, die politische Definition gründlich zu diskutieren und auch zu hinterfragen, verdeutlicht nachstehendes Zitat aus dem Eckpunktepapier:

„Die bisherigen Zieldefinitionen eines annähernd klimaneutralen Gebäudebestandes im Energiekonzept 2010, im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende 2011 sowie in den Eckpunkten zur Energieeffizienz sind keine ausreichende Hilfestellung für die konkrete Umsetzung des Energiekonzeptes und von Maßnahmen. Zwar lässt ein geringer Primärenergiebedarf auch geringe Treibhausgasemissionen erwarten, jedoch fehlt den Definitionen ein direkter Bezug zur Klimawirkung. So erfüllt aus Sicht des Umweltbundesamtes eine Minderung des (nichterneuerbaren) Primärenergiebedarfs um 80 % mit einem Rest von 20 % fossilen Energieträgern nicht den Anspruch, annähernd klimaneutral zu sein. Diese Festlegung vernachlässigt zudem, dass der Ausbau erneuerbarer Energien die Primärenergiebilanz der Endenergieträger Strom und Gas bis 2050 verbessern wird; eine bloße Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Quellen bei unverminderter Energienachfrage ist jedoch nicht zielführend.“ GLR Zum Download des Eckpunktepapiers