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RECHT

Schimmel durch moderne Fenster — wer zahlt?

Udo Schumacher-Ritz - VQC - © VQC
Udo Schumacher-Ritz - VQC
Schimmel in Haus und Wohnung ist nicht nur unangenehm und ungesund, sondern beschäftigt auch mehr und mehr die Gerichte. Zu einem Urteilsspruch mit Tragweite ist das Landgericht Gießen am 2. April 2015 (AZ 1 S 199/13) gekommen. Das Landgericht gab einem Mieter Recht, der wegen Schimmelbildung in seiner Wohnung die Miete um 15 % minderte. In dem konkreten Fall war der Schimmel auf den Einbau modernster, dichtschließender Fenster zurückzuführen, die kaum noch eine natürliche Luftzirkulation zuließen.

Dem könne nur durch richtiges Lüftungsverhalten entgegengewirkt werden, so Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau ( VQC ). Dazu müsse man täglich mehrfach für drei bis fünf Minuten Stoßlüften. Außerdem weist der Sachverständige darauf hin, dass auch bei gut gedämmten Häusern Möbelstücke an der Außenwand nur mit Abstand aufgestellt werden dürfen. Das Landgericht Gießen geht davon aus, dass von einem durchschnittlichen Mieter dieses Fachwissen nicht erwartet werden könne. Wenn ein spezielles Lüftungsverhalten erforderlich sei, hätte der Mieter entsprechend informiert werden müssen. GLR