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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

Vorbereitende Untersuchungen zur EnEV 2017

Bei der Fortschreibung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden in den letzten Jahren regelmäßig Fristen versäumt und auch einige Blaue Briefe aus Brüssel kassiert. Nun rückt jedoch ein Datum näher, das die Bundesregierung noch stärker als bisher in die Pflicht nimmt: Laut Energieeinsparungsgesetz (EnEG) muss sie vor dem 1. Januar 2017 per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln, welche Anforderungen zu errichtende Niedrigstenergiegebäude zwei Jahre später erfüllen müssen (EnEG § 2a Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude).

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© javiersarrent / iStock / Thinkstock
un wurde ein erstes Forschungsvorhaben zum Erarbeiten von wirtschaftlichen und methodischen Grundlagen für die EnEV 2017 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ ausgeschrieben ( zur Projektbeschreibung ).

Von den 1270 Tagen, die ab der EnEG-Verkündung im Bundesanzeiger am 12. Juli 2013 für eine EnEV 2017 zur Verfügung standen, sind bis zur Abgabefrist für eine Bewerbung auf das Forschungsvorhaben am 04. November 2014 bereits 481 Tage verstrichen. Mit einer mehrwöchigen Zeit bis zur Vergabe und einer angesetzten Bearbeitungszeit von etwa einem Jahr ist der Termindruck für die auch noch in Brüssel abzusegnende EnEV 2017 damit schon heute vorprogrammiert. GLR