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KfW-Zuschussprogramm für altersgerechten Umbau

Ab 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen.

Hierfür stellt der Bund bis 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird das Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden.

Das neue Zuschussprogramm setzt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“. Gefördert werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.

Finanziert werden bis zu 8 % der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ können Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.

www.kfw.de/455

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