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Energieausweise für Immobilienanzeigen

Im Rahmen einer exklusiven Kooperation des Energiedienstleisters ista mit dem Online-Portal immowelt.de wird das Erstellen eines verbrauchsorientierten Energieausweises als Service direkt in die jeweilige Immobilienanzeige auf dem Portal eingebunden.

Beim Erstellen einer entsprechenden Anzeige können Inserenten auf immowelt.de das Bestellformular von ista ausfüllen und erhalten so ohne großen Aufwand den Energieausweis für ihre Immobilie. Der Energiedienstleister stellt auf dem Online-Portal Maklern und Eigentümern den verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohn-, Nichtwohn- sowie gemischt genutzte Gebäude zur Verfügung.

Die EnEV 2014 schreibt vor, dass jede Immobilienanzeige für Wohn- oder Nichtwohngebäude bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten muss. Dazu gehören die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsorientiert) sowie der Endenergiekennwert und der wesentliche Energieträger der Heizung. Zusätzlich müssen bei Wohngebäuden das Baujahr und bei neu erstellten Energieausweisen auch die Energieeffizienzklasse angegeben sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert schon jetzt eine Abmahnung und ab 1. Mai 2015 ein Bußgeld.