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ANLAGENTECHNIK

Holzpellets: Vorteile beim Umstieg bis Ende 2014

Wer mit Holz heizt, muss in Deutschland strengen Anforderungen an die Luftreinhaltung nachkommen. Diese werden von der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt. Im März 2010 ist die aktuelle Fassung mit ihrer 1. Stufe in Kraft getreten. Für Pelletheizungen heißt das, dass seitdem in Betrieb genommene Anlagen bei einer vor Ort vom Schornsteinfeger vorgenommenen Messung einen Grenzwert von 60 mg Feinstaub einhalten müssen. Am 01. Januar 2015 verschärft sich dieser Wert auf 20 mg. Noch bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb genommene Heizungen werden während der gesamten Betriebszeit der Anlage nach den Vorgaben der 1. Stufe gemessen.

Messung der 2. Stufe der 1. BImSchV wird teurer

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) rät Verbrauchern, die einen Heizungstausch planen, diesen noch in diesem Jahr zu realisieren. DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele: „Die Pelletbranche unterstützt die Bemühungen, Biomasseheizungen in ihrem Emissionsverhalten zu verbessern und hat hierzu in den vergangenen Jahren selbst viel beigetragen. Auch wenn aktuelle Pelletheizungen bereits den strengeren Ansprüchen im kommenden Jahr gerecht werden, raten wir Interessenten, ihre neue Heizung noch 2014 installieren zu lassen: Bei Anlagen, die ab 01. Januar 2015 in Betrieb genommen werden, müssen die Schornsteinfeger nämlich eine aufwendigere und damit auch teurere Feinstaubmessung vornehmen.“

Gute Bedingungen für Heizungstausch

Für den Heizungstausch sprechen aus Sicht des DEPV noch weitere Gründe: Neben den stabilen Förderbedingungen durch das Marktanreizprogramm ( MAP ), bei dem der Austausch einer alten fossilen Heizung durch eine neue Pelletheizung mit mindestens 2400 Euro bezuschusst wird, profitieren Pelletheizer auch von günstigen Brennstoffkosten. Eine Förderung für den Einbau von Pelletfeuerungen über das Marktanreizprogramm (MAP) gibt es bereits seit 01. Januar 2014 nur für Anlagen, die die Grenzwerte der 2. Stufe BImSchV für Feinstaub und CO nachweisen können ( BAFA-Liste der MAP-förderfähigen Pelletfeuerungen ). GLR