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BERLIN

“Berufsbild Energieberater ist nicht sinnvoll“

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wollte die Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung unter anderem wissen: „Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden?

So hat die Bundesregierung geantwortet:

„Eine Ausbildungsrichtlinie oder ein geschütztes Berufsbild für Energieberater zu entwickeln bzw. festzuschreiben, ist nicht sinnvoll. Energieberater kommen aus ganz verschiedenen Berufsgruppen und landesrechtlich geregelten Studiengängen. Sie haben sich auf unterschiedliche Weise weitergebildet und widmen sich auch unterschiedlichen Themenfeldern. Berufliche Aus- und Fortbildungsregelungen für einzelne Förderrichtlinien oder Subventionsprogramme sehen weder das Berufsbildungsgesetz noch die Handwerksordnung vor. Im Sinne einer lebenslangen Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit sind sie auch berufsbildungspolitisch nicht geboten. Mindestanforderungen an Energieberatungsinhalte und die dafür erforderliche Qualifikation müssen daher im jeweiligen Förderprogramm selbst festgelegt werden.

In den Förderrichtlinien des Bundes ist die vorgeschriebene Qualifizierung durchweg höher als in einschlägigen Ausbildungsberufen. Daher sind die konkreten Anforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit der Fachleute nur in den entsprechenden Richtlinien wie z. B. zur Förderung der Energieberatung oder in den Merkblättern zu den Programmen der KfW Bankengruppe geregelt.“

Die Antwort der Bundesregierung stammt aus der Bundestags-Drucksache 18/1598 . Sie beantwortet auch zahlreiche Fragen zu der Energieeffizienz-Expertenliste für Programme der KfW-Bankengruppe. GLR