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ENEV

DUH überwacht Immobilienanzeigen

Die Deutsche Umwelthilfe ( DUH ) hat als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation angekündigt, Immobilienanzeigen auf Basis der seit 1. Mai 2014 geltenden Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der Energieeffizienz in Immobilienanzeigen ( EnEV 2014 , §§ 16a und 29) genau zu beobachten. Festgestellte Verstöße werde man juristisch verfolgen, „um eine schnelle, konsequente Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen“. GLR

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