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ENERGIEAUSWEIS

Nur mit Registriernummer gültig

Wird ab dem 1. Mai 2014 ein Energieausweis erstellt, ist er gemäß EnEV § 26 mit einer Registriernummer zu versehen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nimmt in diesem Zusammenhang vorläufig die Vollzugsaufgaben der Länder wahr. Wir haben beim DIBt nachgefragt, was Energieberater dazu wissen müssen.

GEB: Welche Vollzugsaufgaben übernimmt das DIBt?
Das DIBt wird alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registrieren und Stichprobenkontrollen von Energieausweisen vorerst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen. Das sind Validitätsprüfungen, die sich elektronisch durchführen lassen.

GEB: Wie werden Registriernummern von der Registrierstelle – dem DIBt – vergeben?
Es wird eine eigene Website geben, auf der die Aussteller einen Account anlegen müssen, um Registriernummern beziehen zu können. Dazu müssen die erforderlichen Daten gemäß EnEV § 26c eingegeben werden. Die Gebühr für die Registriernummer ist über ein Online-Bezahlsystem zu entrichten. Die Registriernummer wird umgehend nach der Anforderung zugeteilt. Der betreffende Datensatz wird mit der Registriernummer verknüpft. Deshalb ist eine nachträgliche Veränderung der eingegebenen Daten nicht möglich.

„Eine nachträgliche
Veränderung
der eingegebenen Daten
ist nicht möglich.“



GEB: Ab wann können sich Energieberater bei der Registrierstelle anmelden?
Die Website wird bereits ab 1. April 2014 zur Verfügung stehen, damit sich die Aussteller einen Account anlegen und sich mit den Funktionen der Website vertraut machen können. Danach kann sich der jeweilige Aussteller mit seiner E-Mail-Adresse und einem Kennwort einloggen. Für jede Firma können Haupt-und Nebennutzer mit verschiedenen Zugriffsrechten eingerichtet werden.

GEB: Ab wann sind die Registriernummern zu beantragen und welche Werkzeuge stehen zur Verfügung?
Ab 1. Mai 2014 können und müssen Registriernummern beantragt werden. Die Website kann direkt aufgerufen werden oder in die verschiedene Software zur Erstellung eines Energieausweises eingebunden werden. Außerdem wird zurzeit vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumplanung (BBSR) eine Druckapplikation entwickelt, über die Energieausweise...

So lesen Sie weiter
Den vollständigen Artikel können Sie in GEB 03-2014 und online ab dem 6. März 2014 lesen. Auch mit einem kostenlosen GEB Probe-Abonnement erhalten Sie neben den zwei kostenlosen Heftausgaben vollen Zugriff auf die Inhalte aller bisher erschienenen Heftausgaben. GLR