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ENERGIEAUSWEIS

“Auch der neue Energieausweis führt in die Irre“

Ab 1. Mai 2014 ist Mietern und Käufern einer Wohnung der neue Energieausweis vorzulegen, mit Effizienzklassen von A+ bis H. Die Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter sieht darin keinen Nutzen und warnt, dass der Verbrauch der Wohnung, um die es bei Anmietung oder dem Kauf geht, stets von den Angaben auf dem neuen Energieausweis abweichen wird. Das könne im Extremfall bis zu mehreren 100 % gehen, wie die Auswertung der Heizungsverbräuche der Einzelwohnungen je nach Lage und technischer Ausstattung immer wieder zeige. Der neue Energieausweis werde darum genauso wie der bisherige Energieausweis in die Irre führen.

Die Schutzgemeinschaft empfiehlt deshalb jedem Mieter oder Käufer einer Wohnung die Angaben auf den neuen und auch auf den alten Energieausweisen zu ignorieren und stets die konkrete Heizkostenabrechnung für die spezielle Wohnung zu verlangen. Nur diese enthalte verwertbare Angaben über den Verbrauch der gewünschten Wohnung. Daneben enthalte sie auch alle Angaben der gesamten Wohnanlage und lasse erkennen, ob die Energie kostengünstig bezogen wird. GLR

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