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RECHT

Aufbewahrungspflichten beachten

© Andrey Kekyalyaynen / Hemera / Thinkstock
Pläne werden heutzutage oft nur noch über bestimmte Internetplattformen oder virtuelle Projekträume zugänglich gemacht. Das ist hilfreich, denn die Plattformen, für die alle am Bau Beteiligten eine Lizenz bekommen, erlauben die laufende Kontrolle des Projektes: Wer hat wann was geändert, eingestellt, überarbeitet? Die praktische Onlinewelt hat allerdings auch ihre Tücken, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Plattformen werden in der Regel nach Abschluss der Baumaßnahme geschlossen. Der Zugriff auf Pläne und Berechnungen ist dann nicht mehr möglich. So sinnvoll die Plattformen also fürs Arbeiten sind, als Archiv taugen sie nicht. Weil aber Auftraggeber, Planer und Firmen bestimmte Aufbewahrungspflichten haben, kommen sie um eine eigene Dokumentation und die alte Papierakte nicht herum. GLR

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