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FÖRDERUNG

KfW: Neues bei Energieeffizient Bauen und Sanieren

Anlässlich der EnEV-Novelle und Anpassungen bei der Expertenliste hat die KfW über Neuerungen bei ihren Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152, 153 und 430 informiert.

EnEV-Novelle


Für die am 01. Mai 2014 in Kraft tretende EnEV-Novelle (die Verschärfung der Neubauanforderungen um etwa 25 % greift erst ab dem 01. Januar 2016) hat die KfW folgende (erste) Hinweise gegeben:
  • Das energetische Niveau von KfW-Effizienzhäusern leitet sich weiterhin aus der unveränderten Referenzgebäudeausführung der EnEV ab. Die aktuellen KfW-Effizienzhaus-Standards können auch nach der neuen EnEV mit den gleichen baulichen Mitteln erreicht werden.
  • Mit Inkrafttreten der Novellierung sind die neuen Bilanzierungsvorschriften der EnEV in der dann gültigen Fassung auch für den Nachweis von KfW-Effizienzhäusern anzuwenden. Bei energetischen Berechnungen nach DIN V 18599 ist dann zu beachten, dass die jeweils verwendete Software die Neufassung der DIN aus dem Jahr 2011 umgesetzt hat.
  • Die Anwendung des vereinfachten (noch nicht veröffentlichten) Nachweisverfahrens („EnEV-Easy“) ist im Rahmen der Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren nicht zulässig.
  • Derzeit sind keine Anpassungen der Förderstandards geplant.

Verbindliche Anwendung der Expertenliste


Die verbindliche Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes ( www.energie-effizienz-experten.de ) startet zum 01. Juni 2014. Die technische Umsetzung der verbindlichen Anwendung der Expertenliste erfolgt über die Online-Anwendung, mit der die „Online-Bestätigung zum Antrag“ (Kredit) bzw. der „Online-Antrag“ (Zuschuss) erstellt wird. Die Sachverständigen nutzen dazu ihre bestehenden Zugangsberechtigungen zur Expertenliste, über die gleichzeitig die Berechtigung für Förderprogramme der KfW abgeglichen wird. Die neuen Bestätigungen und Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer („BzA-ID“, z.B. 111-1111-1111-1111) und sind zukünftig sechs Monate gültig.
  • Ab 01. Juni 2014 ist die Erstellung der „Online-Bestätigungen zum Antrag“ bzw. des „Online-Antrags“ nur noch über die Zugangsberechtigung für die in der Expertenliste eingetragenen Energieberater möglich.
  • Bis zum 30. September 2014 (Antragseingang KfW) können im Rahmen der Antragstellung noch „Online-Bestätigungen zum Antrag“ bzw. „Online-Anträge“ ohne „BzA-ID“ verwendet werden, die zu einem früheren Zeitpunkt erstellt wurden.
Über die Einzelheiten bei der Erstellung der „Online-Bestätigung zum Antrag“ bzw. des „Online-Antrags“ wird die KfW vor Einführung der neuen Anwendung weitere Informationen zur Verfügung stellen. Energieberater, die in der Expertenliste ausschließlich in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ eingetragen sind, können ab dem 01. Juni 2014 für Zwecke der „Vor-Ort-Beratung“ die Online-Anwendung durchlaufen, aber keine Bestätigungen bzw. Anträge für die KfW-Förderprogramme ausdrucken.

Anpassung der Übergangsfristen zur Eintragung in die Expertenliste


Für den Eintrag als Sachverständiger für die Förderprogramme der KfW in der Expertenliste (ohne „KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“) sind die bisherigen Übergangsfristen angepasst bzw. verlängert worden:
  • Energieberater mit einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum BAFA-Berater nach der Richtlinie der Vor-Ort-Beratung ab November 2001 können sich bis zum 30.09.2014 mit dem zusätzlichen Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung aus dem Bereich energiesparendes Bauen und Sanieren eintragen lassen.
  • Diese Eintragungsmöglichkeit besteht ebenso für Gebäudeenergieberater im Handwerk nach dem alten Rahmenlehrplan. Gebäudeenergieberater im Handwerk nach dem neuen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan 2012 erfüllen die Anforderungen für die Aufnahme in die Expertenliste in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ohne zusätzlichen Fortbildungsbedarf.
  • Die bisherige Eintragung über Referenzen wird für Wohngebäudenachweise auf Basis der EnEV 2009 unbefristet fortgeführt.
Weitere Informationen zur Eintragung in die Expertenliste: www.energie-effizienz-experten.de/experte-werden GLR
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