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ANLAGENTECHNIK

Ab 2015: Effizienz-Etikett für Heizgeräte

Am 6. September 2013 sind im Amtsblatt der Europäischen Union vier EU-Verordnungen für die Energiekennzeichnung und die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten (wasserbetriebene Zentralheizungsanlagen), von Kombiheizgeräten, von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten oder Kombiheizgeräten mit Solaranlagen, von Warmwasserbereitern, von Warmwasserspeichern und von Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen veröffentlicht worden. Die Verordnungen unter dem Rahmen der ErP(Ökodesign)-Richtlinie treten am 26. September 2013 in Kraft.

Das Spektrum der Etiketten wird eingeschränkt
Ab dem 26. September 2015 müssen die genannten Geräte dann unter anderem ein Etikett mit definierten Energieeffizienzklassen tragen. Die Verordnungen legen fest, wie die Energieeffizienzklassen ermittelt werden. Weiterhin legen die Verordnungen Kriterien fest, welche Angaben in Werbung gemacht werden müssen, die sich auf ein bestimmtes Modell bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält. Für die dann folgenden vier Jahre erstreckt sich die Skala der zulässigen Effizienzlabel bei Wärmeerzeugern (bis 70 kW Heizleistung) von A++ bis G (Etikett I). Ab 2019 wird das mögliche Spektrum nach unten hin verringert und nach oben ergänzt: Es sind dann die Label A+++ bis D (Etikett II) anzuwenden. Bei den Warmwasserbereitern reicht das Etikett I von A bis G und das Etikett II ab dem 26. September 2017 von A+ bis F.

Es gibt jeweils eigene Etiketten für

  • Raumheizgeräte mit Heizkessel
  • Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
  • Raumheizgeräte mit Wärmepumpe
  • Niedertemperatur-Wärmepumpen
  • Kombiheizgeräte mit Heizkessel
  • Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
  • Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen,
  • Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
  • Konventionelle Warmwasserbereiter
  • Solarbetriebene Warmwasserbereiter
  • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe


Die Verordnungen im Amtsblatt der EU
  • Link: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
  • Link: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
  • Link: Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten
  • Link: Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern

Vorschau
In den kommenden GEB-Ausgaben wird ausführlicher über das Effizienz-Etikett für Heizgeräte berichtet, denn bei individuellen Verbundanlagen muss der Fachhandwerker das Effizienz-Etikett ausstellen. Für Energieberater, Architekten und TGA-Planer wird das Effizienz-Etikett insbesondere bei der Abstimmung mit dem Bauherren, der Planung, der Ausschreibung und der Abnahme relevant. GLR