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BERLIN

Bundestag stimmt EnEG-Änderung zu

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2013 bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Bündnis 90 / Die Grünen und der Linksfraktion einer Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) (17/12619) in der in der vom Verkehrs- und Bauausschuss geänderten Fassung (17/13527) zugestimmt.

Erst auf Grundlage dieses Gesetzes kann nun – nach Zustimmung durch den Bundesrat (voraussichtlich in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013) – die Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet werden, der ebenfalls noch der Bundesrat zustimmen muss. Das Bundeskabinett hatte bereits im Februar 2013 den Entwurf zur Änderung der EnEV dem Bundesrat zugeleitet. Eine Beratung der EnEV-Novelle in den Bundesratsausschüssen ist in der 25. Kalenderwoche vorgesehen, ein Beschluss ist damit gerade noch vor der Sommerpause in der Plenarsitzung am 7. Juli 2013 möglich, danach tagt der Bundesrat erst wieder am 20. September 2013 – zwei Tage vor der Bundestagswahl.

Nachtspeicherofen-Verbot soll wieder abgeschafft werden
Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die erst mit der EnEV 2009 geregelte Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicheröfen, § 10a EnEV) wieder abzuschaffen. Begründet wird dies mit der Option, überschüssigen Ökostrom in den Geräten zu speichern (wofür bislang allerdings eine flächendeckende Technik und die wirtschaftlichen Voraussetzungen fehlen).

Ob die bedingungslose Abschaffung die uneingeschränkte Zustimmung des Bundesrats findet, ist noch offen. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat diesbezüglich bereits kurz nach dem EnEG-Beschluss des Bundestags laut über eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nachgedacht.

Neue Anforderungen in zwei Schritten
Die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten werden voraussichtlich 2014 und 2016 in zwei Schritten angehoben (an einigen Stellen jedoch auch verringert, beispielsweise durch niedrigere Primärenergiefaktoren für elektrische Energie). Für bestehende Gebäude gibt es keine neuen Regelungen. Allerdings ist bisher die KfW-Förderung zur Gebäudemodernisierung über die Effizienzhausstandards direkt an das gültige EnEV-Niveau gekoppelt, sodass es indirekte Auswirkungen für den Modernisierungsmarkt gibt.

Die nächste EnEV-Novelle ist schon in Sichtweite
Das neue EnEG zeichnet bereits die nächste EnEV vor: Wer nach dem 31. Dezember 2020 ein Gebäude errichtet, das nach seiner Zweckbestimmung beheizt oder gekühlt werden muss, hat das Gebäude als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Hintergrund ist die EU-Gebäuderichtlinie. Für zu errichtende Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von Behörden genutzt werden sollen, gilt die Pflicht schon nach dem 31. Dezember 2018 (Vorbildfunktion).

Die Bundesregierung wird in der vom Bundestag beschlossenen Version des Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes verpflichtet, durch Rechtsverordnung (EnEV) mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden zu regeln. Die Rechtsverordnung ist vor dem 1. Januar 2017 (Behördengebäude) bzw. vor dem 1. Januar 2019 für sonstige Gebäude zu erlassen, was dann auf eine EnEV 2016 hinauslaufen müsste. GLR

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