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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

Regelverweisungen: Weniger wäre mehr

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden zahlreiche technische Anforderungen an Gebäude gestellt. Diese werden durch statische Regelverweisungen, also unter Angabe der datumsgenauen Fassungen der Fundstellen, festgeschrieben. Nur bei einem geringen Teil der Anforderungen wird bislang auf einen technischen Regelbezug verzichtet. In der EnEV 2009 befinden sich 100 statische Verweisungen auf 24 Normen – rückblickende Tendenz: deutlich steigend.

Vor dem Hintergrund der stetigen Weiterentwicklung der EnEV und der in Bezug genommenen Normen wurden im Rahmen eines vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleiteten Forschungsvorhabens Möglichkeiten für eine zukünftige Reduzierung der technischen Regelverweisungen in der EnEV untersucht.

Ziele der Untersuchung waren:

  • Eine bessere Übersicht über die tatsächlichen technischen Regelungsinhalte für Entscheidungsträger und Anwender zu schaffen (),
  • die zeitliche Abhängigkeit künftiger Novellierungsvorhaben von der Fortschreibung des technischen Regelwerk zu verringern,
  • die mittelbaren Einflussnahmen interessierter Kreise auf die Gestaltungsspielräume des Verordnungsgebers – insbesondere bei den Berechnungsverfahren – einzuschränken und
  • eine weitgehende Vermeidung der weiteren Nachteile des tradierten Vorgehens zu erreichen.

Wenngleich die Beauftragung des Forschungsvorhabens die Problematik anerkennt – der rechtliche Rahmen für eine besser lesbare und einfacher fortzuschreibende Energieeinsparverordnung unter Beibehaltung des Zusammenwirkens der Verordnung mit dem Regelwerk ist sehr eng. Insbesondere für zu den Verweisung auf Normen bei Berechnungsverfahren und Kennwerten sehen die Autoren keine echte Alternative.

Link zum Download der Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung GLR