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ENERGIEBERATUNG

EBS-Prüftool für Vor-Ort-Beratungsberichte

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort- Beratung) vom 11. Juni 2012 ist die Erstellung eines energetischen Gesamtkonzepts mit Ausrichtung auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördertes Effizienzhausniveau wesentliche Voraussetzung für die Förderung einer Vor-Ort-Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ob das laut Beratungsbericht angestrebte KfW-Effizienzhausniveau bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erreichbar ist, kann das BAFA nur auf Plausibilität hin prüfen. Zu diesem Zweck nutzt das BAFA jetzt das von der KfW im Rahmen der „Online-Bestätigung zum Antrag“ bereitgestellte EBS-Prüftool. Es ermöglicht einen Plausibilitäts-Check hinsichtlich der energetischen Anforderungen in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS).

Für das Förderverfahren der Vor-Ort-Beratung benötigt das BAFA gegenüber der bisherigen Praxis allerdings noch einige zusätzliche Angaben, um die Plausibilität prüfen zu können. Hierzu steht ein neues elektronisches Formular „Angaben zum KfW-Effizienzhaus“ zur Verfügung; es wird nach dem Ausfüllen der Verwendungsnachweiserklärung automatisch generiert, sofern Ziel der Beratung ein förderfähiger KfW-Effizienzhausstandard ist. Als Bestandteil des Verwendungsnachweises ist das Formular in diesem Fall zwingend auszufüllen und beim BAFA einzureichen. (Die Angabe der Kennzahlen Qp und H`T im Beratungsbericht ist dann entbehrlich.)

Das BAFA empfiehlt, dass Berater auf Basis der von ihnen berechneten energetischen Kennwerte zuvor selbst den Plausibilitäts-Check bei der KfW durchführen. Für Fragen zur Berechnung des KfW-Effizienzhauses sei ohnehin die KfW Ansprechpartner das BAFA können hierbei keine Unterstützung leisten (Hilfsinstrumente der KfW).

Die Zusammenfassung der Daten in einem Formular hat Vorteile für die Berater: Wenn das Formular ausgefüllt ist, können sie sicher sein, dem BAFA alle für die Plausibilitätsprüfung relevanten Daten übermittelt zu haben. Sie laufen dann nicht Gefahr, dass der Zuwendungsbescheid allein wegen Fehlens bestimmter Daten widerrufen wird. GLR