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ENEV

EnEV-Referenten-Entwurf in den Startlöchern

Bei einer Veranstaltung am 12. Oktober 2012 in Stuttgart stellte Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesbauministerium, wichtige Eckpunkte der nächsten EnEV vor. Laut Rathert ist der Entwurf fertiggestellt und bedarf nur noch einer juristischen Klärung bevor er an die Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände und die betroffenen (bundesweiten) Organisationen versendet wird. Das könnte in den nächsten Tagen geschehen. Die bereits bekannten Neuerungen des aktuellen EnEV-Entwurfs auf einen Blick:

  • Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom von bisher 2,6 auf 2,0 in 2014. Nach zwei Jahren ist eine weitere Absenkung auf 1,8 geplant. Rathert verwies auf eine Studie, nach der für 2020 eine weitere Absenkung auf 1,4 möglich wäre, falls der Ausbau der erneuerbaren Energien so fortgesetzt wird.
  • Absenkung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs für Neubauten um 12,5 % und 2016 nochmals um 12,5%. Der zulässige Transmissionswärmeverlust HT´ soll um 10 % und 2016 um weitere 10 % verringert werden.
  • Die Anforderungen an den Gebäudebestand bleiben bestehen, auch die Außerbetriebnahme-Regelung für Nachtspeicherheizungen. (Anmerkung: im September gab es noch anderslautende Meldungen).
  • Die Aushangpflicht von Energieausweisen für öffentliche Gebäude wird von 500 auf 250 m2 gesenkt. Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, z.B. Kinos, werden auch in die Pflicht einbezogen. Allerdings gilt sie dann nur, sofern ein Energieausweis vorhanden ist.
  • Es wird ein neues Kontrollsystem für Energieausweise eingeführt, das sowohl Stichprobenkontrollen als auch Vor-Ort-Kontrollen enthalten soll. Die Ausführung obliegt den Bundesländern.
  • Die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer soll verpflichtend werden.
  • Verkaufs- und Vermietungsanzeigen müssen einen Indikator für die Gesamteffizienz enthalten, also Kennwerte aus dem Energieausweis.
  • Weiterhin sind Änderungen beim sommerlichen Wärmeschutz geplant, dort sollen die Anforderungen präziser werden.

Dieses Mal muss die EnEV nicht nur das nationale Verfahren (Bundeskabinett – Bundesrat – ggf. erneut Bundeskabinett) durchlaufen. Es ist auch eine Notifizierung in Brüssel erforderlich. Parallel muss das Energieeinspargesetz (EnEG) das Gesetzgebungsverfahren (Bundestag) durchlaufen, weshalb mit einem Inkrafttreten der EnEV inklusive Vorbereitungszeit der Betroffenen (üblich sind sechs Monate) erst ab Januar 2014 zu rechnen ist. Gibt es weitere Verzögerungen, könnte sich dieser Termin durch der Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 2013 noch weiter nach hinten schieben – denn dann werden geplante Gesetze und Verordnungen, mit denen man beim Wahlvolk nur schwerlich punkten kann, schnell auf Eis gelegt. GLR

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