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Geregelte Volumenströme

Lüftungssysteme im Wohnungsbau finden eine immer breitere Anwendung. Eine Motivation dürfte darin liegen, dass diese Systeme nutzerunabhängig für einen Luftaustausch in der Wohnung sorgen und damit den Bauherren zusätzliche Sicherheit bieten. Zudem liegt die Vermutung nahe, dass auch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Januar 2016 einen Schub ausgelöst hat. Denn Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung leisten beim Wärmeschutznachweis einen erheblichen Beitrag zur Primärenergieeinsparung. Damit favorisiert der Verordnungsgeber die Wärmerückgewinnung gegenüber der bedarfsgerechten Regelung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob so in der Praxis die gewünschten Effekte erreicht werden. Die Empfehlung der EU-Kommission [1], dass Lüftungssysteme nicht nur auf dem Papier die berechnete Energieeinsparung bringen sollen, sondern auch bei der Nutzung, sollte zum Nachdenken anregen. Vor allem mit Blick auf die Baukosten sollten die Möglichkeiten bedarfsgerecht geregelter Lüftungssysteme beleuchtet werden. Primärenergiebedarf bei bedarfsgeregelter Lüftung Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs darf nach EnEV für die selbsttätige Bedarfsregelung ein Bonus in Form eines verminderten Anlagenluftwechsels vorgesehen werden. So ist es nach DIN V 4701-10 [2], 5.2.4 zulässig, diesen Luftwechsel von nA,norm = 0,4 1/h auf nA,min = 0,35 1/h zu verringern, „wenn die Regelung des Luftvolumenstroms anhand mindestens einer geeigneten, unabhängig vom Benutzer wirkenden Führungsgröße (z. B. CO2) erfolgt und anhand der Regeln der Technik nachgewiesen werden kan ...

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