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Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2014

Neue EnEV am Start

Nachdem im Frühjahr alles auf eine Entscheidung in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause hinauslief, fasste die Länderkammer am 5. Juli 2013 keinen Zustimmungsbeschluss, sondern beschloss eine Fortsetzung der Ausschussberatungen. Aus diesem Grund und auch angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl, stellten sich viele darauf ein, dass noch einige Zeit ins Land geht, bis die neue EnEV in trockenen Tüchern ist. Und dann ging es doch ganz schnell: Am 11. Oktober stimmte der Bundesrat der EnEV 2014 trotz massiver Bedenken zu. Das Bundeskabinett verabschiedete die Verordnung am 16. Oktober. EnEV wird ab Frühsommer 2014 gelten Die novellierte EnEV tritt etwa sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird frühestens im Mai 2014 sein. Einige Vorschriften wie z.B. die Verschärfung der Höchstwerte für den Primärenergiebedarf im Neubau greifen allerdings sowieso erst nach einer Frist. Neubau-Grenzwerte einstufig verschärft Die Anforderungen an Neubauten werden – sowohl bei Wohn- wie auch bei Nichtwohngebäuden – in einer Stufe ab dem 1. Januar 2016 um 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs verschärft. Ab dann ist der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf aus dem berechneten Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes durch Multiplikation mit 0,75 zu ermitteln. Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust wird bei Wohngebäuden ab dem 1. Januar 2016 durch zwei Werte begrenzt: primär durch den Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der Referenzausführung des Referenzgebäu ...

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