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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

Aussetzen der EnEV 2016 abgelehnt

Am 30. Oktober 2015 haben sich die Bauminister der Länder und des Bundes gegen Anträge einzelner Bundesländer entschieden, die ab 2016 geltende Stufe der Energieeinsparverordnung für drei beziehungsweise fünf Jahre auszusetzen und gegebenenfalls sogar hinter das aktuelle Niveau zurückzufallen. Begründet wurden diese mit dem durch die Flüchtlingssituation gestiegenen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Letztendlich war damit eine Forderung von Teilen der Bau- und der Wohnungswirtschaft aufgegriffen worden. Der Beschluss der Bauminister wurde von zahlreichen Organisationen erleichtert begrüßt:

Carsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DENEFF: „Das ist ein Sieg der Vernunft. Wären beschlossene Standards blindlings gekippt worden, hätte das nur zu Chaos am Markt geführt. Das hätte das Ziel, schnell mehr günstige Wohnungen komplett konterkariert. Nebenbei wäre Deutschland vom Klimaschutzvorreiter zum -bremser mutiert.“

Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des BWP: „Ich bin froh, dass die Politik allen Forderungen nach einer Aussetzung der EnEV eine eindeutige Absage erteilt hat. Wohnraum würde durch eine Aussetzung der EnEV weder günstiger noch schneller bereitgestellt. Ein EnEV-Moratorium hätte kein einziges Problem gelöst. Nicht die EnEV macht Bauen und Wohnen teurer, sondern Spekulation und hohe Grundstückspreise. Im Gegenteil: Durch höhere Effizienz lassen sich langfristig Betriebskosten sparen – von den Vorteilen für Klima und Umwelt einmal ganz zu schweigen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entscheidung der Bauministerkonferenz, die [...] Standards der Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) beizubehalten anstatt vorgeschobenen und haltlosen Argumenten zu folgen, die darauf abzielen die Umsetzung der Verordnung durch eine Hintertür zu verzögern, ist richtig. Damit wird vor dem Klimagipfel in Paris ein notwendiges Signal für den Klimaschutz gesetzt. Energieeffizienz bietet hinsichtlich der CO2-Reduktionen ein gewaltiges Potenzial. Nur wenn diese Chance genutzt wird, können Deutschland und ganz Europa ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Es muss sich in den Köpfen der politisch Verantwortlichen manifestieren, dass Energieeffizienz eine Schlüsselrolle spielt und deshalb in allen Entscheidungen berücksichtigt werden muss.“

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender Geschäftsführer der dena und Sprecher der geea. „Die ab 2016 geltenden verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten werden nicht zur Diskussion stehen – das ist ein gutes Ergebnis der Bauministerkonferenz.“

Neukonzeption von EnEV und EEWärmeG

Einig waren sich die Bauminister der Länder im Kontext der Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum, dass es eine Neukonzeption von Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geben soll. Eine Forderung, die der Bundesrat der Bundesregierung schon mehrfach als Entschließungen übermittelt hat, aber bisher stets abgeblitzt ist. Auf der Bauministerkonferenz hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angekündigt, nun entsprechende Modelle zu erarbeiten und bei einer Sonderbauministerkonferenz vorzustellen.

Ein besonderes Entgegenkommen ist das allerdings nicht. In seine Zustimmung zur EnEV 2014 hatte der Bundesrat in den Verordnungstext EnEV einen Zusatz für § 1 (Zweck und Anwendungsbereich) diktiert: „Im Rahmen der dafür noch festzulegenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu erleichtern.“ Konkreter wurden die Länder in der Begründung für die Ergänzung: „... müssen EnEG, EnEV und EEWärmeG abgestimmt und in einer Regelung zusammengeführt werden.“ Ablehnen konnte die Bundesregierung die Ergänzung nicht, da sie mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 schon deutlich in Verzug war. Letztendlich wird damit in § 1 EnEV dokumentiert, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen das energetische und ökonomische Optimieren von Gebäuden erschweren. Man darf gespannt sein, wie lange dieser Zustand noch andauern wird. GLR