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Kritik am vereinfachten Verfahren

Am 8. November 2016 wurde die „EnEV easy“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (wir berichteten im GEB-Newsletter 22-2016). Dieses vereinfachte Verfahren mit der amtlichen Bezeichnung „Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude“, das zur aktuellen EnEV gehört, hat einen mehrjährigen Abstimmungsprozess hinter sich. Jetzt kann es für Wohngebäude eingesetzt werden, die seit dem 1. Januar 2016 errichtet wurden und nicht gekühlt werden. Insgesamt sind 13 Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik definiert, die gleichzeitig die Vorgaben des EEWärmeG erfüllen. Damit kann in bestimmten Fällen auf rechnerische Nachweise verzichtet werden. Dafür müssen rund 17 Anwendungsvoraussetzungen an z. B. Geometrie, Wärmebrückenausführung und Dichtheit beachtet werden. Dann wird folgendermaßen weiterverfahren: Ermittlung der Gebäudegröße AGS (aufsummierte beheizte Bruttogeschossfläche) Auswahl einer anlagentechnischen Ausstattungsvariante nach Nummer 5.1 in Verbindung mit Anlage 1, Ablesen der möglichen Wärmeschutzvarianten nach Maßgabe der Gebäudegröße AGS und des Anbaugrads aus Zeile 1, 8 oder 15 der entsprechenden Tabelle der Anlage 1, Auswahl und Überprüfung in Anlage 2, Tabelle 1, ob und welche der möglichen Wärmeschutzvarianten aufgrund der zulässigen Maximalanteile von Fensterflächen, Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten Bauteilen aus Zeile 5a, 6a, 7a oder 8a für das Gebäude in Betracht kommen, Festlegung der gewählten Ausstattungsvariante gemäß den Auswahlkri ...

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