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Energieberater fragen, Experten antworten

Ausstellberechtigung für Energieausweise Misch- und Nichtwohngebäude Darf ich als Energieberater einen Energieverbrauchsausweis für ein Mischgebäude (EG gewerbliche Nutzung, 1. und 2. OG Wohnungen) ausstellen? Welche Qualifikation benötige ich zum Ausstellen von Energieausweisen für Misch- und Nichtwohngebäude? Aufgrund der Nichtwohnnutzung des beschriebenen Gebäudes ist zunächst zu prüfen, ob ggf. nach § 22 EnEV für jeden Gebäudeteil (Wohnteil und Nichtwohnteil) ein separater Energieausweis auszustellen ist. Gemischt genutzte Gebäude sind gemäß § 22 der EnEV 2014 zu bewerten. Wenn es sich um ein Wohngebäude mit Nichtwohnanteil (Wohnnutzung> 50 %) handelt, dann ist der Absatz 1 des § 22 anzuwenden: „Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.“ Nach der Begründung zur EnEV gilt ein Anteil von bis zu etwa 10 % noch als unerheblich. Bleibt die Frage, ob es sich bei der Gewerbeeinheit um eine „wohnähnliche“ Nutzung handelt. In dem Fall dürfte ein gemeinsamer (Wohngebäude)Energieausweis für das ganze Gebäude erstellt werden, in dem die Nichtwohnnutzung vernachlässigt wird. Falls die Nutzung der Gewerbeeinheit nicht „wohnähnlich“ ist, müssten zwei Ausweise erstellt werden. In der Begründung zur EnEV findet sich für die Beurteilung folg ...

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